Beginn im Folgemonat
Die Begünstigung kann erstmals im Monat nach Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze beginnen.
Wer die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht hat und begünstigten nichtselbstständigen Arbeitslohn erzielt, kann den Freibetrag ab dem Folgemonat nutzen: Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn pro Monat können steuerfrei bleiben. Ob die Voraussetzungen im Einzelfall vorliegen, muss gesondert geprüft werden.
Die Begünstigung kann erstmals im Monat nach Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze beginnen.
Erfasst werden Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung.
Der Freibetrag gilt monatlich. Ein höherer Arbeitslohn ist nicht automatisch vollständig steuerfrei.
„Steuerfrei“ bedeutet nicht automatisch „ohne Abzüge“. Sozialversicherungsbeiträge und die individuelle Behandlung weiterer Einkünfte müssen getrennt betrachtet werden. Der Rechner auf dieser Website bildet deshalb bewusst keine persönliche Nettoabrechnung ab.
Bundesfinanzministerium: Fragen und Antworten zur Aktivrente
Bundesregierung: Aktivrente – Fragen und Antworten
Redaktion: Jan-Ole Radden. Auf Grundlage der verlinkten offiziellen Primärquellen recherchiert; keine Steuerberatung.
Die Regelung ist am 1. Januar 2026 in Kraft getreten.
Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn pro Monat können bei erfüllten Voraussetzungen steuerfrei bleiben.
Nein. Nach den FAQ des Bundesfinanzministeriums ist der Rentenbezug für die steuerliche Begünstigung nicht erforderlich.
Nein. Begünstigt ist Arbeitslohn aus einer sozialversicherungspflichtigen, nichtselbstständigen Beschäftigung; reine Selbstständigkeit und Minijobs sind nicht umfasst.